So gehen sie vor, um eine logopädische Heilmittelverordnung zu bekommen:
- die logopädische Diagnostik und Therapie können Ihnen Ihr Haus-, Kinder-, HNO-Arzt, Facharzt für Phoniatrie oder Facharzt für Pädaudiologie verordnen
Das sollten sie wissen:
- bei gesetzlich Versicherten rechnen wir direkt mit ihrer Krankenkasse ab
- Zuzahlungen haben sich ab 1.1. 04 geändert
- nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit, alle anderen, auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil
- für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwerts + 10 € pro Rezept
- Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden, die bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken bei 1% liegen -> sammeln Sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!!
- Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben
Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird uns von den Krankenkassen in der Kostenerstattung abgezogen!
Das bieten wir Ihnen an möglichen Leistungen:
- anzusführliche Eingangs- und Verlaufsdiagnostik durch standardisierte Testverfahren und Screenings
- momentan Eieltherapie
- Eltern- und Angehörigenberatung
- ausführliche Anleitungen zum häuslichen Üben
- Hausbesuche
- Begleitung zu speziellen Untersuchungen in Kliniken, z.B. zu einer Schluckdiagnostik
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